Wie es ein Jurist von Jugendschutz.net gut meint und in der juristischen Grauzone gegen die Freiheit der Wissenschaft vorgeht....

Liebe Besucherinnen und Besucher,

erst am Freitag, den 09. April 1999 war meine Netzpräsenz wieder erreichbar.

Auf Zuruf der Landesbehörde für Jugendschutz in Mainz sowie Herrn Dieter Spürck (www.jugendschutz.net) und deren Insistieren, kappte die Universität meinen Zugang zum virtuellen Raum!!!! Und dies als einzigem von 17.000 Studierenden an der Philipps-Universität Marburg!

Folgender Auzug des email-Wechsels - unten widergegeben - mit dem HRZ zu Eurer Kenntnisnahme und zum weiterreichen. Nach einem längeren Gespräch mit Frau Dr. Weisel kann man über diese Bürokraten, "die es gut meinen" nur den Kopf schütteln!!! Am Freitag muß ich ins Rechenzentrum und erhalte ein neues Passwort, ferner die Kopien dieser ominösen Behörde! Diese Dokumente sind  hier als Thumb eingestellt.

Ich dachte nie, daß mich mal was mit Angela Marquard verbinden würde! 

Bemerkenswert an der ganzen Sache: Hätte ich - aus wissenschaftlichen Gründen(!!!!) - die Ernst-Zuendel-Site und abbc/Radio Islam nicht verlinkt, also anklickbar gemacht, sondern lediglich als Text auf meiner Seite abgelegt, hätten man von seiten des Jugendschutz.nets keine Bedenken gehabt.

Dazu das treffende Zitat von Frau Dr. Weisel: "Von 'cut 'n' paste' haben die noch nix gehört."

Etwaige Solidaritätsbekundungen bitte ins >> Gästebuch! <<


Der Artikel zum Vorfall in telepolis: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/on/2782/1.html

Ferner

http://www.fitug.de/netpol/99/15.html
http://www.vov-newsletter.de/news/19990621121457_0000.html
http://www.freedomforlinks.de



Die Paragraphenreiter in der juristischen Grauzone: Wie überambitionierte Beamte das Hochschulrechenzentrum unter Druck setzen: E-mail-Auszug


I)

Sehr geehrte Frau Dr. Weisel,

wenn ich auf meine Webpräsenz stud.(...)/~Schomber zugreifen möchte, erscheint folgende Fehlermeldung:

Forbidden

You don't have permission to access /~Schomber on this server.

---------------------------------------------

Apache/1.3.3 Server at stud-www.uni-marburg.de Port 80

Auch war ich gestern nicht in der Lage, meine emails abzurufen, trotz korrektem Passworts

Bitte um kurze Erklärung, da die Umstellung des Systems erst morgen erfolgen soll - meine Gebühren für die Internetnutzung überwies ich schon im Januar. 

MfG, 

Heiko Schomberg.

II)

Wir haben eine Beschwerde der Landesbehoerde fuer Jugendschutz in Mainz

hier vorliegen wegen unzulaessiger Links auf Nazi-Seiten. Das Setzen solch=

er Links ist nicht straffrei, vgl.

http://www.uni-karlsruhe.de/~RZ-News/99/Mae/#recht

Wir haben den Account und den Zugang zu Ihren Seiten daraufhin gesperrt.

mfg

Jutta Weisel

---------------------------------------------------------------

HRZ, Hans Meerwein Strasse, 35032 Marburg, Tel. (06421) 28-1552

III)

Sehr geehrte Frau Dr. Weisel,

betrifft:

Wir haben eine Beschwerde der Landesbehoerde fuer Jugendschutz in Mainz

hier vorliegen wegen unzulaessiger Links auf Nazi-Seiten. Das Setzen solch=

er Links ist nicht straffrei, vgl.

http://www.uni-karlsruhe.de/~RZ-News/99/Mae/#recht

Wir haben den Account und den Zugang zu Ihren Seiten daraufhin gesperrt.

mfg

Jutta Weisel

Sicherlich haben Sie gesehen, daß ich mich im Rahmen meiner

politikwissenschaftlichen A b s c h l u ß a r b e i t mit

Rechtsextremismus im Internet beschäftigt habe und auch auf den betreffenden

Seiten (...) magister.html, magister1.html etc. mich AUSDRÜCKLICH von den

Inhalten distanzierte.

Wenn man der Meinung ist, daß trotzdem (vgl. Landgericht Hamburg

Steinköfel-Case, Mai 1998!!!!!) die Links wegmüssen, so bin ich gerne

bereit. Was mache ich jedoch, wenn ich meine komplette Arbeit

veröffentlichen möchte?!?!?!?!

Ich würde die Seiten ja vom Netz nehmen - nur erhalte ich keinen Zugang.

Ich erlaube mir, Sie morgen diesbezüglich anzurufen und gehe davon aus, daß

meine Seiten so bald als möglich wieder freigeschaltet werden - nicht

zuletzt haben Sie mich vom kompletten email-Verkehr abgeschnitten :-(((((

MfG, Heiko Schomberg.



Die beanstandete Seite:       magister2a.html (zensiert)
Zur Problematik von Links: http://www.online-recht.de/vorent.html?LGHamburg980512


Weil ein Berliner Unternehmer auf seiner Webseite einen Link zu einer externen Seite veroeffentlichte und sich nicht ausdruecklich von diesem Inhalt distanzierte, wurde er von einem Hamburger Landgericht zur Zahlung von 40.000,- DM verurteilt. Erstritten hat dieses Urteil der millionenfach auf den D-Info CDs abgebildete und aus der ehemaligen RTL-Talksendung "18:30" bekannte Anwalt Joachim ("das Ekel") Steinhoefel. Vorangegangen war der abgeschmetterte Versuch die Domain "www.emergency.de" von dem Berliner Unternehmer Michael Best zu erklagen. Nachdem Best den Namen behalten durfte und von seiner Webseite einen Link zu einer ironischen "Steinhoefel Lovepage" gelegt hatte, kam die Revanche. 40.000.- DM Schadenersatz fuer eine "ehrverletzende sowie beleidigende Tatsachenbehauptung und Meinungsaeusserung" im Internet ist fuer Deutschland eine Novitaet. Vor wenigen Monaten hatten z.B. Berliner Richter die PDS-Abgeordnete Angela Marquardt, die auf ihrer Seite zu Texten der Anarchozeitschrift "Radikal" linkte, nicht verurteilt. (Zit. n. n e t N e w s L e t t e r KW 22/98 vom 23. Mai 1998 AME Aigner Media & Entertainment <ame@netnite.de>)


Die existentielle Frage, Herr Spürck: Ich habe auch den Internetauftritt von Borussia Mönchengladbach verlinkt! Ist das strafbar? (Gewaltpornographie iSv. § 184 Abs. 2 StGB wegen Hardcore-Masochismus?!?!) Fundierte Antworten dazu per e-mail!